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Adriatica Immobiliare

Allgemeine Bedingungen

Der Preis beinhaltet nicht:
-Kurtaxe: 1 € pro Tag für jede Person für maximal 10 aufeinanderfolgende Nächte. Ausgenommen sind Kinder bis 10 Jahre. Steuerantragszeitraum 01. Mai - 30.
September-Bettwäsche (Bettwäsche, Handtücher, Tischdecke...)

Dienstleistungen auf Anfrage:-
Kinderbettmiete: 40 € pro
Woche-Zustellbett: 50 € pro
Woche-Wo nicht in der Ausstattung der Wohnung enthalten, kann der Strandplatz persönlich von den verschiedenen Strandkonsortien gebucht werden. Die Agentur stellt auf Anfrage den Kontakt des zuständigen Rettungsschwimmers zur Verfügung.
- In den Wohnungen, in denen kleine und mittelgroße Hunde untergebracht werden können, wird ein Aufpreis von 100,00 € pro Aufenthalt erhoben.

Kaution:
Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung und die Haushaltsgeräte (Geschirr, Kühlschrank, Matratzen usw.) mit größter Sorgfalt zu behandeln. Bruch- oder Beschädigungen von Gegenständen sind zu marktüblichen Preisen zu ersetzen.
Um die rechtzeitige Einhaltung der oben genannten Bestimmungen und die Verpflichtung, die Wohnung innerhalb der angegebenen Zeit in Ordnung zu verlassen, zu gewährleisten, zahlt der Kunde bei der Schlüsselübergabe eine Kaution von 200,00 € an Immobiliare Adriatica. Diese unverzinsliche Kaution wird am Ende des Mietverhältnisses nach Überprüfung des Zustands der Wohnung zurückerstattet.


Im Preis nicht enthalten:

- Kurtaxe: zahlbar bei der Ankunft in Höhe von 1,00 € pro Nacht und Person (maximal 10 Tage, Kinder unter 10 Jahren befreit)

- Bettwäsche (Bettwäsche, Handtücher...)


Leistungen auf Anfrage:

- Kinderbettmiete: 40 € pro Woche

- Klappbett: 50 € pro Woche

- Bereitstellung von Bettwäsche: 20 € pro Person

​- Bereitstellung von Handtüchern 15 € pro Person

- Sofern nicht in den Annehmlichkeiten des Apartments enthalten, kann der Strandplatz persönlich von den verschiedenen Arenili-Konsortien gebucht werden. Auf Anfrage stellt die Agentur die Kontaktdaten des zuständigen Rettungsschwimmers zur Verfügung.


Allgemeine Vertragsbedingungen:

a) Die Schlüsselübergabe der Immobilieneinheit ist nach Zahlung des gesamten fälligen Betrags (bei Zahlungen per Überweisung muss der Saldo auf unserem Konto sichtbar sein, bevor die Schlüssel übergeben werden) von 15:00 bis 18:00 Uhr am Tag der Ankunft am Hauptsitz der Adriatica Immobiliare S.R.L. möglich. Mit der Schlüsselübergabe übernimmt der Mieter in jeder Hinsicht die Immobilieneinheit und ist ab diesem Zeitpunkt für diese verantwortlich. Für den Fall, dass der Mieter nicht innerhalb eines Tages nach dem Beginn des Mietzeitraumes für die Abholung der Schlüssel und die Bezahlung des Restbetrages sorgt, gilt dieser Vertrag unter Zurückbehaltung des bereits bezahlten Betrags als aufgelöst. Die Rückgabe der Schlüssel der Immobilieneinheit muss am letzten Tag des Mietzeitraumes bis 10:00 Uhr erfolgen. A) Der Mieter verpflichtet sich, unter Androhung von Schadensersatzforderung, die Immobilie sauber und frei von Müll in dem Zustand zurückzugeben, in dem er sie übernommen hat

b) Der Restbetrag für den Aufenthalt, der bei der Ankunft vor der Übergabe der Schlüssel der Immobilie zu leisten ist, Möglichkeit der Barzahlung innerhalb der gesetzlichen Grenzen, oder per Bankomat und Kreditkarte, sowie mittels Banküberweisung (die dem Konto der Agentur 7 (sieben) Tage vor dem Ankunftstag gutgeschrieben worden sein muss). Bankschecks werden nicht entgegengenommen. Der Gesamtbetrag versteht sich inklusive Nebenkosten wie Versorgungskosten, Gebäudenebenkosten

c) Um den Erhalt der Unterkunft zu gewährleisten, wird beim Check-in eine Vorautorisierung in Höhe von 300,00 € als Kaution hinterlegt. Dieser Betrag wird dem Mieter bei der Rückgabe der Schlüssel nach Überprüfung des Sauberkeitszustandes und der Einrichtung und des Zubehörs ausgehändigt.

d) Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass in der gemieteten Wohnung nur die maximale Anzahl der in Punkt 1 genannten Personen zulässig ist und dass er sich gegenüber den anderen angemessen und respektvoll zu verhalten hat. Die Überschreitung dieser Grenzen für die Nutzung der Immobilie und/oder der dazugehörigen Anlagen sowie Ruhestörungen gemäß Art.1456 des Zivilgesetzbuches und/oder die Verletzung der Art. 7 bis und 47 des Erlasses der Gemeinde Jesolo Nr.134/2003 und der möglichen Änderungen und Ergänzungen führen zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags. Die Immobilie ist ausschließlich für touristische Zwecke vermietet und die Untervermietung ist in jedem Fall verboten

e) Im Falle einer vorzeitigen Abreise vor dem Ablaufdatum des Mietvertrags und im Falle einer Vertragsauflösung gemäß Absatz d) wird dem Mieter nichts zurückerstattet. Verlängerungen müssen schriftlich vereinbart werden.

f) Bei Stornierung der Reservierung wird die bereits bezahlte Anzahlung einbehalten.

g) Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und dafür zu sorgen, dass seine eventuellen Mitbewohner in der vertraglichen Wohneinheit diese ebenfalls einhalten. Der Mieter muss dem Vermieter oder seiner Vertretung den Zutritt zur Wohneinheit gewähren. Es ist verboten, Tiere ohne Genehmigung des Vermieters in die Wohneinheit zu bringen, und wenn dies genehmigt wird, können zusätzliche Kosten anfallen.

h) Für Streitigkeiten, die nicht einvernehmlich gelöst werden können, ist das Gericht von Venedig zuständig.

i) Der Mieter wird darüber informiert, dass seine personenbezogenen Daten gemäß der Gesetzesverordnung Nr. 196/2003 und der nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen verarbeitet werden.