Allgemeine Bedingungen
Der Preis beinhaltet nicht:
-Kurtaxe: 1 € pro Tag für jede Person für maximal 10 aufeinanderfolgende Nächte. Ausgenommen sind Kinder bis 10 Jahre. Steuerantragszeitraum 01. Mai - 30.
September-Bettwäsche (Bettwäsche, Handtücher, Tischdecke...)
Dienstleistungen auf Anfrage:-
Kinderbettmiete: 40 € pro
Woche-Zustellbett: 50 € pro
Woche-Wo nicht in der Ausstattung der Wohnung enthalten, kann der Strandplatz persönlich von den verschiedenen Strandkonsortien gebucht werden. Die Agentur stellt auf Anfrage den Kontakt des zuständigen Rettungsschwimmers zur Verfügung.
- In den Wohnungen, in denen kleine und mittelgroße Hunde untergebracht werden können, wird ein Aufpreis von 100,00 € pro Aufenthalt erhoben.
Kaution:
Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnung und die Haushaltsgeräte (Geschirr, Kühlschrank, Matratzen usw.) mit größter Sorgfalt zu behandeln. Bruch- oder Beschädigungen von Gegenständen sind zu marktüblichen Preisen zu ersetzen.
Um die rechtzeitige Einhaltung der oben genannten Bestimmungen und die Verpflichtung, die Wohnung innerhalb der angegebenen Zeit in Ordnung zu verlassen, zu gewährleisten, zahlt der Kunde bei der Schlüsselübergabe eine Kaution von 200,00 € an Immobiliare Adriatica. Diese unverzinsliche Kaution wird am Ende des Mietverhältnisses nach Überprüfung des Zustands der Wohnung zurückerstattet.
Allgemeine Vertragsbedingungen:
a) Die Übergabe der Schlüssel für die Immobilieneinheit ist vorbehaltlich der Zahlung des gesamten geschuldeten Betrags von 16:00 bis 19:00 Uhr am Tag der Ankunft am Hauptsitz von Adriatica Immobiliare S.R.L. möglich; mit der Übergabe der Schlüssel übernimmt der Mieter die Immobilieneinheit praktisch und wird ab diesem Zeitpunkt zu deren Verwalter. Mit Beginn der Mietzeit gilt dieser Vertrag unter Einbehaltung des Betrags als gekündigt bereits bezahlt. Die Rückgabe der Schlüssel derselben Immobilieneinheit muss bis 10:00 Uhr am letzten Tag der Vermietung erfolgen. Der Mieter verpflichtet sich, die Immobilieneinheit in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er sie erhalten hat, sauber und frei von Müll, und verpflichtet sich einer Entschädigung für etwaige Schäden.
b) Der Restbetrag des Aufenthalts, der bei der Ankunft vor der Übergabe der Schlüssel für die Unterkunft zu zahlen ist, kann in bar (innerhalb der gesetzlichen Höchstgrenze), per Debitkarte und Kreditkarte oder per Banküberweisung (die dem Konto der Agentur 7 (sieben) Tage vor dem Ankunftstag gutgeschrieben werden muss) bezahlt werden. Bankschecks werden nicht akzeptiert. Der Gesamtbetrag versteht sich inklusive Nebenkosten wie Nebenkosten, Kosten für Eigentumswohnungen.
c) Um den Erhalt der Unterkunft zu gewährleisten, ist bei Anreise ein Betrag von 200,00 € in bar als unverzinsliche Kaution zu hinterlegen. Dieser Betrag wird dem Mieter bei Rückgabe der Schlüssel, nach Überprüfung des Sauberkeitszustands und nach Überprüfung der Einrichtung und des Zubehörs zurückerstattet.
d) Der Mieter nimmt zur Kenntnis, dass sich maximal die in Punkt 1 genannte Personenzahl in der Mietwohnung aufhalten darf und sich anderen gegenüber angemessen und respektvoll verhalten muss. Das Überschreiten dieser Grenze für die Nutzung der Immobilie und/oder der damit verbundenen Eigentumswohnungsdienstleistungen sowie die Störung der Ruhe führen zur sofortigen Kündigung dieses Vertrags gemäß 1456 des Bürgerlichen Gesetzbuches. und/oder wegen Verstoßes gegen die Kunst. 7 bis und 47 der Verordnung der Gemeinde Jesolo Nr. 134/2003 und deren eventuelle Änderungen und Integrationen. Die Immobilie wird ausschließlich zur touristischen Nutzung vermietet und eine Untervermietung gleich aus welchem Grund ist untersagt.
e) Im Falle einer vorzeitigen Abreise im Hinblick auf das Ablaufdatum des Mietverhältnisses und im Falle einer Vertragsbeendigung gemäß Punkt d) wird dem Mieter kein Betrag zurückerstattet. Etwaige Verlängerungen müssen schriftlich vereinbart werden.
f) Im Falle einer Stornierung der Reservierung wird die bereits geleistete Anzahlung einbehalten.
g) Der Mieter verpflichtet sich, die Wohnungseigentumsordnung auch gegenüber allen Bewohnern der unter diesen Vertrag fallenden Immobilieneinheit zu beachten und durchzusetzen. Der Mieter muss dem Vermieter oder einer in seinem Namen beauftragten Person Zutritt zur Immobilieneinheit gewähren. Das Mitbringen von Tieren in die Immobilieneinheit ohne Genehmigung des Vermieters ist verboten. Bei Genehmigung können zusätzliche Kosten anfallen.
h) Für alle Streitigkeiten, die nicht gütlich beigelegt werden können, ist das Gericht von Venedig zuständig.
i) Der Mieter wird darüber informiert, dass seine personenbezogenen Daten gemäß der Gesetzesverordnung 196/2003 und den nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen verarbeitet werden.